Lebenszykluskosten statt Anschaffungspreis: Neues BVergG und EU-Recht verankern Kreislaufwirtschaft in der Vergabe
  • Klarer gesetzlicher Auftrag: Die BVergG-Novelle 2026 verankert Kreislaufwirtschaft und die Priorität der Lebenszykluskosten in den Vergabegrundsätzen und setzt damit die Linie des EU-Rechts konsequent um.
  • Vorbild Tabakfabrik Linz: Schiefer Rechtsanwälte lebt Kreislaufwirtschaft und Flächenrecycling an der eigenen Niederlassung in Linz vor.
  • Schiefer Rechtsanwälte berät Auftraggeber:innen seit Jahren zu Lebenszykluskosten und Kreislaufwirtschaft und begleitet nun die rechtssichere Umsetzung der neuen Rechtslage.

Wien, 15. Juli 2026 – Mit der BVergG-Novelle 2026 verankert der Gesetzgeber Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und die Priorität der Lebenszykluskosten ausdrücklich in den Vergabegrundsätzen. Was das EU-Recht mit dem Green Deal, dem Clean Industrial Deal, dem Aktionsplan Kreislaufwirtschaft, der Ökodesign-Verordnung und den neuen Made in Europe-Regeln vorgezeichnet hat, steht damit jetzt klar auch im österreichischen Gesetz. Schiefer Rechtsanwälte berät Auftraggeber:innen bereits seit Jahren zu Lebenszykluskosten und Kreislaufwirtschaft in der Vergabe, von der Verfahrenswahl bis zur strategischen Ausgestaltung. Das Ziel: Am Ende zählt der beste Preis über den gesamten Lebenszyklus.

Neu ist die Möglichkeit nachhaltiger Vergabe nicht. Neu ist der klare gesetzliche Auftrag, sie zu nutzen. „Wir sehen in unserer Beratung seit Jahren: Wer Lebenszykluskosten und Kreislaufwirtschaft früh und rechtssicher einbaut, spart sich später Diskussionen und Verzögerungen“, fasst Martin Schiefer zusammen. „Das ist gute Vergabepraxis und steht jetzt im Gesetz. Ein Gewinn für den Standort Österreich.“

Lebenszykluskosten als Wettbewerbsfaktor

Die Novelle stellt klar: Lebenszykluskosten sind künftig ein verpflichtender Maßstab der Vergabeentscheidung – nicht mehr allein der Anschaffungspreis. Bei bestimmten Leistungen – etwa im Gesundheits- und Sozialbereich, bei der Gebäudereinigung oder bei Lebensmitteln – ist die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien künftig zwingend vorgeschrieben. Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines: einen handfesten Wettbewerbsvorteil. Wer in Kreislaufwirtschaft und ressourcenschonende Konzepte investiert, punktet direkt in der Angebotsbewertung und stärkt damit seine Marktposition. „Lebenszykluskosten waren in der Vergabe immer schon zulässig. Neu ist der klare Auftrag des Gesetzgebers, sie in den Mittelpunkt zu stellen. Das beraten wir seit Jahren, jetzt steht es im Gesetz“, sagt Martin Schiefer, Partner von Schiefer Rechtsanwälte. „Wer heute in Kreislaufwirtschaft investiert, verbessert unmittelbar seine Chancen auf den Zuschlag.“

Kreislaufwirtschaft im Bauwesen: Vom Tabakwerk zum Innovationsstandort

Schiefer Rechtsanwälte zeigt am eigenen Standort, wie gelebte Kreislaufwirtschaft aussieht: Die Niederlassung in Linz befindet sich in der Tabakfabrik, einem ehemaligen Industrieareal, das über Jahrzehnte als Tabakwerk genutzt wurde und heute als Brownfield reaktiviert und zu einem der bekanntesten Kreativ- und Innovationsquartiere Österreichs weiterentwickelt wurde. Statt die Fläche neu zu versiegeln, wurde der Bestand erhalten, revitalisiert und in den Lebenszyklus des Standorts zurückgeführt. Ein konkreter Beleg dafür, dass Kreislaufwirtschaft und wirtschaftlicher Erfolg sich vereinbaren lassen.

Bestand vor Neubau: Dieses Prinzip der Kreislaufwirtschaft verankert die Novelle nun als gesetzlichen Grundsatz – die Reduktion der Flächeninanspruchnahme zählt damit künftig ausdrücklich zu den Vergabegrundsätzen. „Die Tabakfabrik Linz beweist seit Jahren, dass Kreislaufwirtschaft im Bauwesen wirtschaftlich, städtebaulich und ökologisch funktioniert“, so Maria Troger, Partnerin von Schiefer Rechtsanwälte. „Diese Erfahrung zeigt, dass Projekte maßgeschneiderte Lösungen brauchen und die ausschließliche Bewertung von Herstellkosten dem Lebenszyklus eines Gebäudes nicht gerecht wird.“

Foto: Partner:innen Christian Richter-Schöller, Maria Troger, Martin Schiefer © Studio Koekart

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Über Schiefer Rechtsanwälte

Schiefer Rechtsanwälte ist die Top-Vergaberechtskanzlei in Österreich mit Hauptsitz in Wien und weiteren Standorten in Salzburg, Graz und Linz – dort mit Sitz in der Tabakfabrik, einem revitalisierten Industrieareal auf ehemaligem Brownfield – sowie Sprechstellen in Klagenfurt und St. Pölten. Das Expert:innen-Team rund um die Partner:innen Martin Schiefer, Maria Troger und Christian Richter-Schöller hat es sich zur Aufgabe gemacht, Vergaberecht neu zu denken: strategisch, innovativ und regional. Zu den Mandant:innen der Kanzlei zählen renommierte Auftraggeber sowie Entscheidungsträger:innen aus Politik, Verwaltung und Privatwirtschaft. Schiefer Rechtsanwälte berät und begleitet bei Ausschreibungen mit hohem Reputationsrisiko in den Bereichen Digitalisierung & Innovation, Informations- & Kommunikationstechnologie, Gesundheit & Soziales, Bau- & Infrastrukturprojekte, Mobilität, Energieversorgung sowie Compliance. Martin Schiefer befindet sich seit Jahren im Spitzenfeld sämtlicher relevanter Ratings und wurde erneut zum „Leading Partner“ in der österreichischen Vergaberechtsszene gewählt.

Mehr Informationen auf: https://www.schiefer.at

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Rückfragehinweis:

KRAFTKINZ
Christina Weiß
PR und Kommunikation
Tel: +43 660 15 17 597
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